Rentenversicherung jetzt auch für Selbständige?

Neu ist die Absicht der Politik nicht, Selbständige zu einer angemessenen Altersversorgung zu verpflichten, sie quasi dazu zu zwingen. Wenn es so kommt wie von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, dann wäre das Neue daran die tatsächliche Umsetzung dieser langjährigen Absicht. In den vergangenen Jahren und Legislaturperioden der Bundesregierung wurde das Thema von den damaligen Bundesarbeitsministerinnen mehrfach angerissen; zu einer Gesetzesvorlage jedoch hat es weder das CDU- noch das SPD-geführte Ressort gebracht. Das soll sich jetzt ändern. Der amtierende Bundesarbeitsminister hat den festen Vorsatz, dass aus seinem bislang dem Bundeskabinett vorgestellten Entwurf spätestens zum Jahreswechsel ein Gesetz wird.

Der Tenor – Keine Selbstständigkeit ohne Altersvorsorge auf Grundrentenniveau!

Was bedeutet das und wie erfolgt die Umsetzung der Altersvorsorgepflicht

Seit jeher ist der selbständig tätige Unternehmer oder Handwerker frei in seiner Entscheidung, ob, wenn und auf welche Weise er für sein späteres Alter finanziell vorsorgt. Gemeint ist damit der Lebensabschnitt im Anschluss an das Berufs- beziehungsweise Erwerbsleben. Geht das zu Ende, dann fehlen die Einnahmen aus der bisherigen Erwerbstätigkeit, sodass er notgedrungen staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen muss, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Diese aus mehrerlei Sichtweise unzumutbare Situation soll und kann nur durch eine gesetzliche Altersvorsorgepflicht unterbunden respektive beendet werden. Die Politik ist mit dem jetzigen Bundesarbeitsminister ganz offensichtlich zu der Auffassung gelangt, dass es ihre „verdammte“ Pflicht ist, den Bürger in seiner Selbstständigkeit vor sich selbst schützen zu müssen. Gleichzeitig wäre es unbillig und in der Bevölkerung kaum vermittelbar, dass der sogenannte „sorglose“ Selbständige ohne Altersvorsorge mit Transferleistungen jahre- oder jahrzehntelang aus Steuergeldern finanziert wird. Das Bundesarbeitsministerium erwartet in den kommenden ein bis zwei Jahrzehnten bis zu 3,5 Mio. potentielle Antragsteller auf Leistungen wie Grundsicherung oder Sozialhilfe. Sie haben kein ausreichendes eigenes Einkommen aus einer eigenen Altersversorgung.

Selbstständigen-Rentenversicherung bis zur Mindesthöhe von 800 Euro plus X

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bietet dem infrage stehenden Personenkreis, zu dem auch Freiberufler gehören, die folgenden drei Möglichkeiten an

  • gesetzliche Rentenversicherung analog den Arbeitern und Angestellten
  • private Versicherung wie die staatlich geförderte Rürup-Rente
  • privates Versorgungswerk am Beispiel von Ärzten und Rechtsanwälten

Um in etwa dasselbe Versorgungsniveau wie mit der Grundrente für Unselbstständige zu erreichen, muss die Selbstständigen-Altersversorgung einen monatlichen Betrag von 800 plus X Euro erreichen. Der letztendliche Betrag wird sich an demjenigen Ergebnis orientieren, das die große Koalition in Bezug auf die Grundrente gemäß Koalitionsvertrag erzielen wird.

In dem Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2017-2021 ist formuliert, „….. dass die Selbstständigen-Altersvorsorgepflicht gründerfreundlich ausgestaltet sein soll …..“. Darüber hinaus muss sie sowohl pfändungs- als auch insolvenzsicher sein. Gemeint sind damit zum einen die bereits erfolgten Beitragszahlungen sowie zum anderen der spätere Versorgungsanspruch selbst.

Gründerfreundlich heißt in diesem Sinne, dass der Jungunternehmer oder der Existenzgründer in den ersten Unternehmensjahren in Bezug auf die gesetzliche Altersabsicherung finanziell angemessen belastet, umgekehrt eher entlastet werden soll. Seine Existenzgründung soll und darf nicht durch eine zu hohe Rentenvorsorge gefährdet werden. An diesem Punkt besteht für den Bundesarbeitsminister sicherlich noch ein vielfältiger Diskussions- und Klärungsbedarf. Wenn das erklärte Rentenziel von 800 + X Euro zu einem feststehenden Zeitpunkt erreicht werden soll, dann muss rückwärts gerechnet werden. Je niedriger die Belastung in den Anfangsjahren des Unternehmers oder Freiberuflers ist, umso höher wird sie in späteren Jahren.

Als Fazit bleibt festzuhalten

  • dass die Selbstständigen-Rentenversorgung aufgrund der Initiative des amtierenden Bundesarbeitsministers wahrscheinlich nicht mehr aufzuhalten ist
  • bis zu einem ersten Gesetzesentwurf ist es nur noch eine Frage der Zeit, und das anschließende Gesetz wird, wenn auch dann in modifizierter Form, voraussichtlich spätestens auf dem Umweg über den Vermittlungsausschuss beschlossen werden
  • damit wäre eine finanzielle Mindestabsicherung für diesen bislang vernachlässigten Personenkreis gewährleistet
  • unter drei Versorgungsmöglichkeiten auswählen zu können entspricht voll und ganz dem Charakter der Selbständigkeit. Hier wird ein Rahmen vorgegeben und nichts Konkretes vorgeschrieben

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