Haftungsrisiken: Was Sie beim Selbstständig machen wissen sollten

Möchten Sie sich selbständig machen, gibt es viele Vorgaben zu beachten. Was viele Jungunternehmer nicht wissen, ist, dass es für sie schon in der Gründungsphase eine Haftung gibt.

Mit welchen Risiken Sie als Gründer rechnen müssen

Die wohl wichtigste Entscheidung bei einer Geschäftsgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform. Möchten Sie sich selbständig machen und kein Einzelunternehmen führen, kommen für Sie beispielsweise die GmbH, OHG und KG infrage. Sprechen Sie mit Ihren Mitgesellschaftern unbedingt über sämtliche Haftungsrisiken und eine eventuelle Haftungsbeschränkung. Denn mit einem Haftung begrenzen können Sie manche der Risiken schon im Vorfeld minimieren. Entscheiden Sie sich für eine GbR, gibt es für Sie keine Haftungsbeschränkung. Bei der GbR erfolgt die Geschäftsgründung wie bei der KG und OHG zusammen mit noch mindestens einer weiteren Person. Bei diesen Personengesellschaften haften Sie stets persönlich und mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Dasselbe gilt für Einzelunternehmen. Sind Sie Vollhafter (Komplementär) einer Kommanditgesellschaft, werden Sie zu 100 % mit Ihrem Firmen- und auch Privatvermögen zur Verantwortung gezogen. Der mitgründende Kommanditist kann nur in Höhe seines Geschäftsanteils regresspflichtig werden.

Was bedeutet Geschäftsführerhaftung?

Geschäftsführerhaftung bedeutet, dass Sie als GmbH-Geschäftsführer für viele Fehler und Versäumnisse die Verantwortung tragen. Diese beschränkt sich nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie unzulässigerweise Stammkapital auszahlen oder eine Insolvenz verschleppen. Zu den besonderen Haftungsrisiken, denen Sie als Geschäftsführer unterliegen, zählen steuerrechtliche Verpflichtungen. Sie müssen die Steuererklärung der GmbH rechtzeitig einreichen und Steuerforderungen aus Gesellschaftsmitteln begleichen. Sie haften persönlich, wenn die Steuerbehörde die Forderung nicht von der Kapitalgesellschaft eintreiben kann. Auch die Übergabe der Buchhaltung an einen Steuerberater enthebt Sie nicht von dieser Haftung.

Ihre Geschäftsführerhaftung bezieht sich auf Ihr Unternehmen, Ihre Gesellschafter und dritte Personen und bezieht sogar Pflichtverletzungen durch Ihre Mitarbeiter ein. Lassen Sie einen Umbau vornehmen, der nicht den Brandschutzbestimmungen entspricht, tragen Sie die rechtlichen Folgen. Dasselbe gilt für irreführende Angaben in Verkaufsprospekten. Werden Dritte durch Mängel an den von Ihrer Firma hergestellten Produkten geschädigt, haften Sie ebenfalls persönlich.

Um einen speziellen Fall der Haftung handelt es sich bei dem sogenannten Haftungsdurchgriff: Schließen Sie beispielsweise einen Vertrag ab, bei dem unklar ist, ob er für Ihr Unternehmen oder für Sie selbst gilt, tritt dieser Haftungsdurchgriff ein. Dann haben Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter den fälligen Kaufpreis selbst zu bezahlen. Um einen solchen Haftungsdurchgriff zu vermeiden, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Unternehmens- und Privatkonten völlig getrennt voneinander geführt werden. Die Rechtsprechung geht schon von einer Vermögensvermischung aus, wenn Ihre Buchführung undurchsichtig ist. Führen Sie die fälligen Sozialversicherungsabgaben nicht an die Sozialkassen und die Krankenkasse ab, haften Sie in Höhe des Arbeitnehmeranteils. Was den Arbeitgeberanteil angeht, müssen Sie sich für die begangene Ordnungswidrigkeit verantworten. Denn Sie sind verpflichtet, für den Betrieb treuhänderisch Sozialversicherungsbeiträge an die Sozialkassen und Krankenkasse und die Lohnsteuer ans Finanzamt zu überweisen.

Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Um die eigenen Haftungsrisiken zu minimieren, legen Sie am besten schon in Ihrem Businessplan und danach im schriftlichen Gesellschaftsvertrag alle haftungsrelevanten Details fest. Definieren Sie Ihre Geschäftsidee und sämtliche rechtlichen Einschränkungen Ihren Mitgesellschaftern gegenüber so genau wie möglich.

Zur Haftungsbegrenzung bieten sich außerdem folgende Optionen an:

  • Schränken Sie die Vertretungsmacht Ihrer Mitgesellschafter ein.
  • Erweitern Sie den GmbH-Gesellschaftervertrag um Zustimmungsklauseln. Dadurch machen Sie den Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern haftbar, wenn er ohne deren Zustimmung handelt.
  • Legen Sie fest, dass kein Gesellschafter seinen Firmenanteil ohne Ihre Einwilligung verkaufen darf.
  • Firmieren Sie nach der Gründung in eine Kapitalgesellschaft um.
  • Entscheiden Sie sich ab einer bestimmten Umsatzhöhe für eine haftungsbeschränkte UG.

Limited gründen

Möchten Sie sich selbständig machen, kommt auch die britische Limited (Ltd.) infrage. Zur Gründung benötigen Sie bei dieser internationalen Kapitalgesellschaft nur ein britisches Pfund als Mindestkapital. Als Gesellschafter haften Sie nur in Höhe Ihrer Kapitaleinlage und können zugleich Geschäftsführer Ihrer Firma sein. Allerdings sind Sie verpflichtet, das britische und noch zusätzlich das deutsche Gesellschaftsrecht zu beachten. Auch wenn die Errichtung einer Limited für Sie als Unternehmensgründer attraktiv erscheint, bringt sie auch Nachteile mit sich: Das niedrige Mindestkapital kann Ihre Kreditwürdigkeit bei Verhandlungen mit Banken deutlich schmälern. Außerdem kann es passieren, dass Lieferanten Ihre Kreditwürdigkeit negativ bewerten.

Mit Versicherung Haftungsrisiken begrenzen

Als Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, Haftungsrisiken mit einer D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht) zu verringern. Dies gilt für GmbH, KG und OHG gleichermaßen. Welche anderen Versicherungen für Sie als Jungunternehmer noch relevant sind, hängt auch von Ihrer Branche ab. Unverzichtbar beim Selbstständig Machen ist die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Diese haftet für Sach-, Personen- und unechte Vermögensschäden, die Ihr Betrieb und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Geschäftsausübung Dritten zufügen. Dazu gehören beispielsweise Produktions- und Verdienstausfälle. Sind Sie Gründer eines produzierenden Betriebes, sollten Sie unbedingt eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Denn diese deckt noch zusätzlich echte Vermögensschäden ab. Für Start-ups in der Kreativbranche ist eine Mediahaftpflichtversicherung sinnvoll.

Nur eine individuelle Risikoeinschätzung ihres Geschäftsmodells kann Klarheit darüber verschaffen, ob und welche Versicherung Ihnen dabei helfen kann, Haftungsrisiken zu minimieren. Wir von PeCon Invest beraten Sie gerne.